Der Bundestag hat den Entwurf des 11. Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes, den die Bundesregierung vorgelegt hat, beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag mit dem Titel „Förderung von pilzwiderstandsfähigen Weinen“, den die AfD-Fraktion vorgelegt hat, zur Beratung in den Ernährungsausschuss überwiesen.
Die Novelle des Weingesetzes dient dazu, EU-rechtlichen Änderungen im nationalen Recht Rechnung zu tragen. Sie ist laut Bundesregierung notwendig, um auch künftig eine reibungslose Auszahlung der EU-Mittel zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf enthält die notwendigen Ermächtigungsgrundlagen, um in einem zweiten Schritt in einer Verordnung bundeseinheitliche Regelungen zur Beantragung, Bewilligung, Auszahlung, Kontrolle und Sanktionen zu erlassen sowie die Länder zum Erlass spezifischer Detailvorschriften zu ermächtigen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme gefordert, die bestehende Begrenzung der Genehmigung von Neuanpflanzungen auf 0,3 % der Referenzrebfläche für weitere drei Jahre bis zum Jahr 2026 aufrechtzuerhalten. Ziel der Regelung ist es, einem Preisverfall auf dem Fassweinmarkt entgegenzuwirken. EU-rechtlich wäre eine jährliche Ausweitung der Rebfläche um bis zu 1 % zulässig.
Zur Ernte 2022 belief sich die Rebfläche in Deutschland laut amtlicher Statistik auf 103.391 ha, wovon mit 64.739 ha fast 63 % allein auf Rheinland-Pfalz entfielen. age/rm