Es droht Generalverbot in Schutzgebieten

EU-Entwurf zum Pflanzenschutz

Der EU-Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln käme einer Stilllegung eines Großteils der deutschen Rebfläche gleich, besonders in den sogenannten empfindlichen Gebieten. Daher lehnt der Deutsche Weinbauverband (DWV) die pauschale Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und -risikos um 50 % sowie das komplette Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten ab.
Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln
Dies würde für viele Weinberge faktisch die unumkehrbare Stilllegung bedeuten. Die Erfahrung zeigt, dass Weinberge, besonders Steillagen, die einmal aufgegeben wurden, nicht mehr in die Bewirtschaftung zurückkommen. An der Mosel würde die Wein­erzeugung um etwa 90 % zurückgehen, in Baden und Württemberg um etwa ein Drittel der Rebfläche. Die bekanntesten Einzellagen würden ausgelöscht. Staatliche Vorgaben, die sich an unrealistischen Zielvorgaben orientieren, würden letztendlich zum Berufsverbot führen.
DWV-Präsident Klaus Schneider pocht auf zuverlässige bereits getroffene Absprachen mit der Politik: „Der Verordnungsvorschlag unterläuft getroffene Vereinbarungen und Gesetze, die Landwirtschaft und Umweltschutz gemeinsam erzielt haben und erfolgreich umsetzen, wie das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg. Dieses Verhalten der europäischen Politik ist kontraproduktiv.“
Als enttäuschend wertet Schneider, dass sich die ursprüngliche Zusage von Politik und Verwaltung, dass mit Einführung der FFH- und Vogelschutzgebiete der Weinbau nicht beeinträchtigt werden würde, nun als Lüge entpuppen könnte.
EU-Vorschlag betrifft gleichermaßen Ökoanbau
Aufgrund der Definitionen für empfindliche Gebiete und dem dortigen Verbot der Verwendung jeglicher Pflanzenschutzmittel sowie der Definition für chemische Pflanzenschutzmittel, unter die wohl auch ökologische Pflanzenschutzmittel fallen, gelten die Auswirkungen gleichermaßen für ökologischen und integrierten Weinbau. Dies konterkariert das Ziel der EU, den Anteil der Ökolandwirtschaft signifikant zu erhöhen.
„Gute fachliche Praxis und Naturschutz sind kein Widerspruch“ betont DWV-Generalsekretär Christian Schwörer. „Im Gegenteil: Der Weinbau bietet in Schutzzonen eine Vervielfältigung der Landschaftsstruktur und damit weiteren Arten eine Heimat. Diese muss gepflegt werden, wie es im integrierten Weinbau der Fall ist. Wäre dieser durch das Generalverbot für Pflanzenschutzmittel in empfindlichen Gebieten nicht mehr möglich, würde die Artenvielfalt geschwächt. Der EU-Verordnungsvorschlag steht damit konträr zu den Zielen des Green Deals.“
Pflanzenschutz sichert die Ernte sowie deren Qualität und muss nicht pauschal, sondern situativ, jahrgangs- und standortangepasst ausgebracht und reduziert werden. Für eine nachhaltige Entwicklung des Weinbaus fordert der Deutsche Weinbauverband Förderprogramme anstatt pauschaler Regulierungsansätze. dwv