Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat sich zum Weinpaket der Europäischen Kommission positioniert. Die parlamentarische Geschäftsführerin und weinbaupolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Christine Schneider (CDU), sieht in dem Weinpaket ein wichtiges Signal an die Winzer. „Wir wollen das europäische Produktionspotenzial im Weinsektor steuern, um langfristig stabile Preise zu sichern und neue Perspektiven für die Weinbranche zu eröffnen“, so Christine Schneider.
Ihr Änderungsantrag, für eine klare, einheitliche Kennzeichnung für alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine, hatte Erfolg. Beispielsweise soll die Bezeichnung „alkoholfrei“ in Verbindung mit dem Zusatz „0,0 %“ verwendet werden dürfen, wenn der Alkoholgehalt des Produkts 0,05 % vol nicht übersteigt. Produkte mit einem Alkoholgehalt von mindestens 0,5 % vol, die mindestens 30 % unter dem durchschnittlichen Alkoholgehalt ihrer Kategorie liegen, sollen als „alkoholreduzierte“ Produkte gekennzeichnet werden dürfen.
Mit der Einführung des Symbols „i“ anstelle des bloßen QR-Codes zur digitalen Kennzeichnung von Zutaten und Nährwerten möchte Schneider eine zentrale Forderung des Sektors umsetzen: Klare, digitale Verbraucherinformationen ohne zusätzliche Etikettenbürokratie. Weine, die ausschließlich für den Export bestimmt sind, sollen von der Verpflichtung ausgenommen bleiben.
Mittel sollen ins Folgejahr übertragbar sein
Nicht genutzte Haushaltsmittel aus den Weinprogrammen sollen ins Folgejahr übertragen und GAP-Mittel künftig flexibler auch für Krisenmaßnahmen eingesetzt werden können. Das schafft mehr Handlungsspielraum in schwierigen Marktphasen und stärkt die Widerstandsfähigkeit des europäischen Weinsektors.
Kernpunkte der Position des Agrarausschusses sind:
Förderung der Diversifizierung und geordneter Ausstieg: Die EU-Förderung wird ausgeweitet – für die dauerhafte Rodung von Rebflächen können künftig bis zu 100 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Damit wird ein freiwilliger, sozialverträglicher Strukturwandel im Weinsektor ermöglicht. Das war eine Hauptforderung von Christine Schneider. Die Obergrenze für nationale Zahlungen für Krisendestillation und Grünlese sollen auf 30 % der verfügbaren Mittel pro Mitgliedstaat festgelegt werden.
Auch die Finanzierung von Krisendestillationen und Grüner Lese ist im Gespräch.
Marktstärkung und Absatzförderung: Förderprogramme zur Absatzförderung und Kommunikation können künftig um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn dies zur Konsolidierung von Absatzmärkten erforderlich ist. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Weine zu sichern.
Klarere Kennzeichnung für Verbraucher: Für alkoholfreie und alkoholarme Weine wird eine einheitliche, verständliche Kennzeichnung eingeführt:
„Alkoholfrei“ bis 0,5 % vol,
Zusatz „0,0 %“ bei ≤ 0,05 % vol,
„Reduzierter Alkoholgehalt“
ab 0,5 % vol, wenn der Wert mindestens 30 % unter dem Mindestalkoholgehalt der jeweiligen Kategorie liegt.
Digitale Transparenz – weniger Bürokratie: Informationen zu Zutaten und Nährwerten sollen künftig über ein einheitliches Symbol „i“ (ISO 7001) leicht erkennbar digital bereitgestellt werden.
Wenn EU-Parlament zustimmt, startet Trilog
Der Agrarausschuss des EU-Parlamentes hat das Mandat für Trilog-Verhandlungen angenommen. Wenn das EU-Parlament zustimmt, beginnen sie am 4. Dezember, damit das Gesetzgebungsverfahren noch 2025 abgeschlossen wird. red