EU-Agrarförderung

Auszahlungstermine

Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Landwirte auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Termine den 22. und den 27. Dezember festgelegt. Das EU-Recht lässt eine Auszahlung bis zum 30. Juni des Folgejahres zu. Das BMEL stellt den Ländern die Mittel zur Auszahlung zur Verfügung. Die EU erstattet dem Bund nach der Auszahlung die angefallenen Kosten. red