EU fördert Bewirtschaftung von Schutzgebieten

Insektenfreundlich: Grünes Licht für Erschwernisausgleich

Eine zukunftsfeste Landwirtschaft schützt Ressourcen, auf die sie angewiesen ist – dazu gehört die Artenvielfalt. Um für Insekten wertvolle Lebensräume zu erhalten, verbietet es die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, bestimmte Pestizide in Schutzgebieten einzusetzen. Um Einkommensverluste für betroffene Landwirte auszugleichen, wurde mit den Ländern die GAK-Maßnahme „Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH – und der Vogelschutzrichtlinie“ abgestimmt und bei der EU-­Kommission zur Notifizierung eingereicht. Diese Förderung wurde nun beihilferechtlich genehmigt. Die Förderung der insektenfreundlichen Bewirtschaftung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, mit öffentlichem Geld stärker öffentliche Leistungen zu honorieren. Es ermöglicht den Betrieben, stärker auf Umwelt-, Tier- und Ressourcenschutz zu setzen. Die Förderung setzt voraus, dass die bewirtschafteten Flächen in Natura-­2000-Gebieten liegen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 382 Euro pro Hektar produktiv genutzter Ackerflächen und 1.527 Euro pro Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen. Die Maßnahme ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutzes und wird vom Bund über einen GAK-Sonderrahmenplan mit zusätzlichen Mitteln unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung und Mitfinanzierung der Maßnahme liegt in der Zuständigkeit der Länder. BMEL