EU will Zulassung von Glyphosat verlängern

Glyphosat-Zulassung

Die Zulassung des Herbizids Glyphosat läuft am 15. Dezember 2023 ab. Nun schlägt die EU-Kommission vor, die Genehmigung um zehn Jahre zu verlängern. Das sieht der Verordnungsentwurf der EU-­Kommission vor, der am 22. September dem Ständigen Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) vorgelegt wurde. Maximal möglich wäre eine Verlängerung der Zulassung um 15 Jahre.
Mitgliedsstaaten können Beschränkungen erlassen
Zuletzt war der herbizide Wirkstoff Ende 2017 um fünf Jahre und anschließend aufgrund von Verzögerungen bei der Überprüfung des Wirkstoffs für ein weiteres Jahr bis zum 15. Dezember dieses Jahres verlängert worden. Größere Einschränkungen im Vergleich zur aktuell gültigen Zulassung soll es nicht geben. Verboten werden soll die Behandlung von Getreide, um dessen Abreife zu beschleunigen. Diese Methode ist in den meisten Mitgliedsstaaten ohnehin untersagt oder eingeschränkt.
Der Kommissionsentwurf sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten Einschränkungen für die Verwendung des Herbizids festlegen können, wenn es andere praktische Methoden der Unkrautbekämpfung oder -prävention gibt.
Wie es aus der zuständigen Generaldirektion für Lebensmittelsicherheit (DG SANTE) der EU-Kommission zuletzt hieß, wird der SCoPAFF am 12. oder 13. Oktober über den Kommissionsvorschlag abstimmen. Sollte es im SCoPAFF keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Kommissionsvorschlag geben und sich dieses Ergebnis im Berufungsausschuss bestätigen, entscheidet die Brüsseler Behörde selbst.
Keine grundsätzlichen Bedenken der EFSA
Anfang Juli hatte die Europäische Behörde für Lebensmittel­sicherheit (EFSA) klargestellt, dass aus wissenschaftlicher Sicht bei ordnungsgemäßer Anwendung keine grundsätz­lichen Bedenken gegen eine erneute Zulassung des Herbizids bestehen. Die EFSA wies allerdings auf Datenlücken hin. Nicht alle Fragen hätten abschließend geklärt werden können. Hierzu gehörten Aspekte des ernährungsbedingten Risikos für die Verbraucher sowie die Bewertung der Risiken für die Wasserpflanzen. Zudem fehlten Informationen über die Toxizität sogenannter „Cocktail-Effekte“, also das Zusammenspiel von Glyphosat und anderen Bestandteilen bei der Formulierung. age