Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit dem Paket zur Unterstützung des Weinbaus zugestimmt. Konkret sollen Maßnahmen zur Mengenreduktion, für Absatzförderung in Drittstaaten und zusätzliche Instrumente zur Bewältigung extremer Wetterereignisse umgesetzt werden. Außerdem werden Bezeichnungen von Weinen mit niedrigem Alkoholgehalt angepasst.
Das Weinpaket sieht vor, dass Genehmigungen von Wiederbepflanzungen flexibler gehandhabt werden können. Nach Naturkatastrophen oder dem Auftreten von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen sollen Winzer künftig ein Jahr länger Zeit haben, um auf der betroffenen Fläche wieder Rebstöcke zu setzen. Vorgesehen ist auch, dass EU-Beihilfen für das Roden von Weinbergen genutzt werden können. Es sollen bis zu 25 % der pro Mitgliedstaat verfügbaren Mittel zur Weindestillation und zur Grünlese genutzt werden dürfen.
Neue Regeln soll es bei der Bezeichnung alkoholfreier Weine geben. Die Vorgaben für entalkoholisierte Weine sollen erleichtert und präzisiert werden. Die Bezeichnung „alkoholfrei“ soll mit der Angabe „0,0 %“ verwendet werden können, wenn der Alkoholgehalt 0,05 % nicht übersteigt. Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 0,5 % und maximal 30 % des in der jeweiligen Weinkategorie vor der Entalkoholisierung üblichen Alkoholgehalts sollen als „alkoholreduziert“ gekennzeichnet werden.
Export in Drittländer wird gefördert
Für Weine, die exportiert werden, soll die Pflicht entfallen, auf dem Etikett Zutaten aufzuführen. Für Erzeugerorganisationen, die geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) verwalten, ist zusätzliche Unterstützung zur Förderung des Weintourismus vorgesehen. Außerdem werden neue Regeln für eine großzügigere EU-Finanzierung von Werbekampagnen erlassen, um den Absatz europäischer Weine in Drittländern zu stärken. Vorgesehen ist, dass die EU bis zu 60 % der Kosten übernimmt, die Mitgliedstaaten könnten bis zu 30 % bei kleinen und mittleren Unternehmen und bis zu 20 % bei größeren Unternehmen beisteuern. Die Kosten können für neun Jahre übernommen werden. Jetzt muss nur noch der EU-Rat zustimmen, was als Formsache gilt. Leider fehlen im Weinpaket Bestimmungen zur Übertragung nicht verwendeter Mittel auf das Folgejahr. age