FAKT II-Förderantrag und Handarbeitsweinbau

Antragsfrist bis 15. Februar verlängert

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat den Antragszeitraum für den FAKT II-Förderantrag und den Förderantrag Handarbeitsweinbau bis 15. Februar 2023 verlängert, damit die Landwirte ihren Einstieg in die FAKT-II Förderung mit vielen neuen Fördertatbeständen gut vorbereiten können und der Einstieg auch für bisher noch unschlüssige Betriebsinhaber möglich ist. Zudem wurde die Frist für den erstmals online zu stellenden Förderantrag Handarbeitsweinbau verlängert.
Antragsteller, die den FAKT II-Förderantrag 2023 oder den Förderantrag Handarbeitsweinbau 2023 noch nicht elektronisch über FIONA eingereicht haben, können dies noch bis zum 15. Februar 2023 vornehmen. Der fristgerecht über FIONA eingereichte Förderantrag ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem jeweiligen Verfahren.
Das FAKT II-Förderantragsverfahren ist bereits seit dem 8. Dezember 2022 eröffnet. Informationen zu FIONA und zum Förderantrag sind im Internet zu finden unter www.fiona-antrag.de.mlr.bwl