Flächen rekultivieren

RHEINGAU

Der Rheingauer Weinbauverband setzt sich seit vielen Jahren für eine Erleichterung der Rekultivierung ehemals bewirtschafteter Weinbergsflächen ein und hat einen Antrag zur Änderung der Kompensationsvereinbarung des Landes eingebracht. Die aktuelle Situation sieht vor, dass die Betriebe, die verbuschte Flächen zur Wiederanpflanzung von Reben nutzen möchten, neben erheblichem Aufwand, Ausgleichszahlungen erbringen müssen. Diese Praxis hält Weinbaubetriebe ab, Flächen zu rekultivieren. „Wir fordern, dass diese Flächen wieder zurückgeführt werden können und das ohne erhebliche finanzielle Ausgleichszahlungen“, so der Rheingauer Präsident Peter Seyffardt. „Gerade im Steillagenweinbau ist die Reaktivierung von Brachflächen und die teilweise damit verbundene Einrichtung der Querterrassierungen als Beitrag zur Erhaltung unserer Weinkulturlandschaft zu sehen und führt zu deutlich höheren Naturschutzeffekten für die Biodiversität“, so Peter Seyffardt. Gemeinsam mit der Hessischen Bergstraße hofft nun der Rheingauer Verband, dass die Einwände sich im hessischen Verordnungsentwurf niederschlagen und es eine Verbandsanhörung geben wird, um die Möglichkeit einer Novellierung im Sinne der Winzer umsetzen zu können. Rheingauer Weinbauverband