Flächen für Selection

FRANKEN

Winzerinnen und Winzer, die aus der Ernte des Jahres 2018 einen Wein mit der Bezeichnung „Selection“ erzeugen wollen, müssen bis zum 1. Mai 2018 die dafür vorgesehenen Rebflächen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) anmelden. Das Sachgebiet Weinrecht der LWG macht darauf aufmerksam, dass der Wein bei der späteren Anstellung zur amtlichen Qualitätsweinprüfung nur die Bezeichnung „Selection“ erhalten kann, wenn diese Meldung vorliegt. Die gemeldeten Rebflächen sind außerdem ab dem 1. Mai 2018 vor Ort entsprechend zu kennzeichnen.
Angaben für Antragsstellung
Anzugeben sind die Anschrift des Betriebes, die Lagebezeichnung, die Gemarkung, die Flurstücksnummer, die Rebsorte und die Größe der ausgewählten Rebfläche. Bei Erzeugerzusammenschlüssen meldet die Erzeugergemeinschaft oder Winzergenossenschaft die Flächen ihrer Mitgliedsbetriebe. Kellereien und sonstige Abfüller zeigen ebenfalls die Flächen an, auf denen Weine mit der Bezeichnung Selection 2018 erzeugt werden sollen. Von diesen Betrieben sind zusätzlich – ebenfalls bis zum 1. Mai –die Abschlüsse entsprechender Lieferverträge bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau anzuzeigen. Die Meldungen können mit formlosem Schreiben erfolgen. Das Formblatt kann auf der Homepage unter www.lwg.bayern.de/weinbau/weinrecht/066668 abgerufen werden. lwg