Baden-Württemberg unterstützt seit 2020 mit einem Förderprogramm zur Mehrgefahrenversicherung den Obst- und Weinbau und bezuschusst Versicherungsprämien gegen die Risiken Spätfrost, Sturm und Starkregen. Hinzu kommen ab dem Antragsjahr 2026 das Risiko Hagel und der Hopfenbau. Durch den Ausbau des Förderprogramms wird die eigenverantwortliche Risikovorsorge gestärkt, indem sie weitere Risiken und Kulturen berücksichtigt und damit die Liquiditäts- und Existenzsicherung der Betriebe erhöht.
Förderbedingungen ab dem Jahr 2026
Gefördert werden ab 2026 Versicherungsprämien für baden-württembergische Anbauflächen gegen Hagel, Starkfrost, Sturm und Starkregen für Obst-, Wein- und Hopfenanbau. Der Antrag ist mit dem Gemeinsamen Antrag (GA) über FIONA bis zum 31. Mai 2026 zu stellen. Die Nachweiskontrolle findet nur noch als Stichprobe statt. Es müssen für jede Kulturgruppe mindestens zwei Risiken versichert werden – für breite Absicherung. Die Risiken können für jede Kulturgruppe frei gewählt werden.
Die Versicherung kann für einzelne oder mehrere Kulturarten abgeschlossen werden, eine Kultur darf aber nur bei einem Versicherungsunternehmen versichert sein. Der förderfähige Höchsthektarwert für Hopfen ist auf 15.000 Euro, für Wein auf 30.000 Euro festgesetzt.
Fördervoraussetzungen wie Selbstbehalt, Maximalauszahlungsbetrag, Mindestfläche sowie förderfähige Höchsthektarwerte (Versicherungssummen) der förderfähigen Kulturgruppen bleiben unverändert. Abweichungen sind möglich, jedoch nur bis zu den Grenzen der in der VwV Mehrgefahrenversicherung festgelegten Voraussetzungen zuwendungsfähig. Der Fördersatz bleibt unverändert bei bis zu 50 % der förderfähigen Versicherungsprämie. mlr.bwl