Förderung vereinfacht und erweitert

Weininvestitionsförderprogramm (GMOWi)

Die Vereinfachung von Förderprogrammen ist eine von elf Maßnahmen im kürzlich vorgestellten „Weinbaupaket Rheinland-Pfalz 2025+. „Das Weininvestitionsförderprogramm soll Weinbaubetriebe und Genossenschaften entlasten, indem wir auf Nachweise verzichten und Verfahren beschleunigen“, sagte die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt. „Wir haben umfassend vereinfacht, bürokratische Hürden abgebaut und den Zugang zu Fördermitteln erleichtert. Davon profitieren auch kleinere und vielfältig aufgestellte Betriebe mit weiteren Einkommensbereichen (erneuerbare Energien).“
Wichtigste Neuerungen seit dem 1. August 2025
Im Weininvestitionsförderprogramm wurde die Mindestin­vestition von 10.000 auf 5.000 Euro gesenkt, was einfacheren Zugang zu Fördermitteln bedeutet. Die bisherige Sondergrenze für bauliche Maßnahmen (30.000 Euro) entfällt. Die Pflicht zu Produktionsmeldung und Qualifikationsnachweisen für Betriebsleiter ist gestrichen. Die Regelung, wonach mehr als 25 % des Umsatzes aus Landwirtschaft/Weinbau stammen mussten, wird aufgehoben. Neben klassischen Investitionen (Weinverkaufswagen) sind auch immaterielle Maßnahmen und Marketing förderfähig. So können Betriebe ihre Präsenz im analogen und digitalen Markt verbessern. Zweckbindungsfrist und aufwendige Inaugenscheinnahme entfallen. Am 1. September 2025 wurden im GMOWi 49 Fördervorhaben mit 3,72 Mio. Euro zur Bewilligung ausgewählt. mwlwv