Weinbauministerin Daniela Schmitt bietet den rheinland-pfälzischen Winzern einen zusätzlichen Antragszeitraum an, um den Antrag Teil 1 („Herbstantrag“) für die Maßnahme Umstrukturierung zu stellen. Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten sie die Möglichkeit, mit Rodeerlaubnis die Flächen im Winter zu räumen. Sie sichern sich damit die Option, in späteren Jahren, wenn die Marktlage entspannter ist, wieder mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen.
Gesunde Weinberge statt verwilderte Drieschen
„Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten brauchen unsere Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, vorausschauend zu handeln und Flächen flexibel zu bewirtschaften. Wir wollen Planungssicherheit geben und Betriebe stärken“, betonte Schmitt. Das Verfahren trägt außerdem dazu bei, dass betroffene Rebflächen ordnungsgemäß geräumt werden und somit weniger Weinberge zu Drieschen werden.
Antragstellung bis Ende September möglich
Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer erfasst oder unter www.mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung heruntergeladen werden. Sie sind im Zeitraum vom 15.9. bis 30.9.2025 (Ausschlussfrist) unterschrieben bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen. mwvlw