Winzerinnen und Winzer, die aus der Ernte 2014 einen Wein mit der Bezeichnung „Selection“ erzeugen wollen, müssen spätestens bis zum 1. Mai 2014 die dafür vorgesehenen Rebflächen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), 97209 Veitshöchheim, anmelden. Darauf macht das Sachgebiet Weinrecht und Rechtsangelegenheiten der LWG aufmerksam. Nur wenn diese Meldung vorliegt, kann der Wein bei der späteren Anstellung zur Amtlichen Qualitätsweinprüfung die Bezeichnung „Selection“ erhalten. Die gemeldeten Rebflächen sind außerdem ab 1. Mai 2014 vor Ort als für „Selection“ bestimmte Rebflächen zu kennzeichnen. Die Bezeichnung „Selection“ gibt es bundesweit seit 2001. Sie kennzeichnet eine gehobene Weinqualität. Für Franken beträgt das Mindestmostgewicht 90° Oechsle. Die Trauben müssen von Hand gelesen werden und der Ertrag darf maximal 60 hl/ha betragen. Außerdem müssen die Weine eine gesonderte sensorische Prüfung durchlaufen. Die Bezeichnung „Selection“ ist in Franken den Rebsorten Silvaner, Riesling, Weißer Burgunder, Grauer Burgunder und Spätburgunder vorbehalten.
Anzugeben sind die Anschrift des Betriebes, die Lagebezeichnung, die Gemarkung, die Flurstücksnummer, die Rebsorte und die Größe der ausgewählten Rebfläche. Bei Erzeugerzusammenschlüssen meldet die Erzeugergemeinschaft oder Winzergenossenschaft die Flächen ihrer Mitgliedsbetriebe. Kellereien und sonstige Abfüller zeigen ebenfalls die Flächen an, auf denen Weine mit der Bezeichnung Selection 2014 erzeugt werden sollen. Von diesen Betrieben sind zusätzlich – ebenfalls bis 1. Mai 2014 – die Abschlüsse entsprechender Lieferverträge bei der LWG anzuzeigen. Die Meldungen können mit formlosem Schreiben erfolgen. Die LWG stellt im Internet unter www.lwg.bayern.de/weinbau/fachrecht/17662 ein Formblatt zur Verfügung.
LWG Veitshöchheim