Die eigentlich für 2026 geplante verpflichtende Dokumentation von Pflanzenschutzanwendungen in elektronischer und maschinenlesbarer Form hat Berlin Ende Dezember um ein Jahr auf den 1. Januar 2027 verschoben. Die neu hinzugekommenen Angaben (z.B. der EPPO Code, die Georeferenz oder das BBCH-Stadium) sind dennoch schon ab diesem Jahr spätestens 30 Tage nach der Verwendung aufzuzeichnen. Speziell für kleinere Betriebe steht für die elektronische Aufzeichnung bereits die kostenlose Online-Plattform PSM-DOK (www.psmdok.de) zur Verfügung, größere Betriebe sollten besser die Anwendung in der Schlagkartei nutzen. bla