Fußböden im Weinbaubetrieb dienen als Lagerfläche und Gründungsbauteil, an die hohe Anforderungen gestellt werden. Hier ist eine detaillierte Planung und sorgfältige Ausführung erforderlich, um eine wirtschaftliche Konstruktion und ein mangelfreies Bauteil zu erhalten. Was dabei zu berücksichtigen ist, beschreibt Lutz Heuer, Bauberater der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Den vollständigen Artikel finden Sie ab Seite 16 der Ausgabe 12 vom 20. Juni 2015.