Genehmigungen für Rebpflanzungen verlängert

Frist gilt jetzt bis Ende 2021

Die von der Corona-Pandemie ausgelöste Krise hat die Winzer vor außergewöhnliche Schwierigkeiten gestellt. Da eine Rebpflanzung nicht in allen Fällen möglich war, werden erteilte Genehmigungen, die im Jahr 2020 verfallen sind, per Gesetz bis 31. Dezember 2021 verlängert. Folgende Genehmigungen sind betroffen:
  • Neuanpflanzungsgenehmigungen (GR-N) aus dem Jahr 2017 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • Genehmigungen zur Wieder­bepflanzung (GR-W/Z)
Gegen einen Erzeuger, der eine erteilte Genehmigung nicht oder nicht richtig in Anspruch nimmt, können Verwaltungssanktionen gemäß EU-Recht durch die ADD verhängt werden. Den Winzern wird gestattet, auf ihre 2020 ausgelaufenen und nicht benötigten Genehmigungen sanktionsfrei zu verzichten. Die Betriebe müssen ihren Verzicht bis zum 28. Februar 2021 der Landwirtschafts­kammer mitteilen. Die Verzichtserklärung sowie Informationen zum Genehmigungssystem gibt es im Internet unter: https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/rebflaechen/genehmigungen-fuer-rebpflanzungen. lwk