Das Comité Européen des Entreprises Vins (CEEV) begrüßt die Entscheidung der irischen Regierung, die Umsetzung ihrer Regelung zur Kennzeichnung von Alkohol, die im Mai 2026 in Kraft treten sollte, zu verschieben. Dies gebe Gelegenheit, die irischen Bemühungen mit dem EU-Recht und den Prinzipien des Binnenmarkts in Einklang zu bringen, meinte Marzia Varvaglione, Präsidentin des CEEV. „Die Einführung einer einseitigen und unverhältnismäßigen Gesundheitswarnung für alle alkoholischen Getränke, die in Irland verkauft werden, hätte erhebliche Kosten und Verwaltungsbelastungen, besonders für kleine und mittelständische Weinerzeuger, zur Folge gehabt. Die Integrität des EU-Binnenmarkts und der rechtliche Rahmen würden untergraben und zudem die Verbraucher verwirrt.
Mehrere EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten und Stakeholder aus dem Weinsektor kritisierten die irische Regulierung. CEEV erhob bereits vor zwei Jahren Einwände bei der Europäischen Kommission und argumentierte, dass die nationale Regel im Widerspruch zum rechtlichen Rahmen der EU stehe. Die Organisation fordert erneut die EU-Kommission auf, entschieden einzugreifen, um die Integrität des EU-Rechts zu wahren. CEEV-Generalsekretär Ignacio Sánchez Recarte sieht in der Verzögerung Irlands die Chance, darüber nachzudenken, wie die Verbraucher gut informiert sind sowie gleichzeitig der rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhalt des EU-Binnenmarkts bleibt. Weinerzeuger und Verbraucher verdienen Regeln, die ausgewogen, evidenzbasiert und in der EU einheitlich angewendet werden.
Die CEEV betont, dass klare und harmonisierte Kennzeichnungsregeln entscheidend seien, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Weinsektors in einem zunehmend unsicheren globalen Handelsumfeld zu erhalten. CEEV