Das im Jahr 2015 verabschiedete rheinland-pfälzische Landeswassergesetz ermöglicht, unter gewissen Voraussetzungen, Gewässerrandstreifen durch Rechtsverordnungen verbindlich auszuweisen. Der Berufsstand fördert nun, in Zusammenarbeit mit dem Weinbauministerium und der Wasserschutzberatung Rheinland-Pfalz, das freiwillige Anlegen von Gewässerrandstreifen. Marcus Hehn, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, informiert in Ausgabe 5 vom 12. März 2016 auf Seite 33 über das nach Diskussionen entstandene Merkblatt zu Gewässerrandsteifen.