Glyphosatanwendung für ein halbes Jahr geregelt

Eilverordnung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt und ein halbes Jahr gilt. Damit ist das ab dem kommenden Jahr geltende nationale Anwendungsverbot für Glyphosat per Eilverordnung ausgesetzt. Mit der für sechs Monate geltenden Verordnung werde somit „übergangsweise“ Rechtssicherheit geschaffen, teilte das BMEL mit. Die Verordnung wurde am 15. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Weiterhin gelten damit auch alle übrigen Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat. Als Anschlussregelung für die Zeit nach dem 30.Juni 2024 wird laut BMEL eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung erarbeitet. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir kündigte an, dabei alle Spielräume für weitere Einschränkungen nutzen zu wollen „Wir werden prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Glyphosat wirksam einzuschränken“, erklärte der Grünen-Politiker. Er setze dabei auch auf die Unterstützung der Ampelpartner, damit den Koalitionsvereinbarungen zu Glyphosat trotz der EU-Genehmigung „so weit wie möglich“ nachgekommen werde.
Vertragsverletzungsverfahren der EU vermeiden
Hintergrund ist die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Herbizidwirkstoff für weitere zehn Jahre zuzulassen. Durch die erneute Genehmigung auf EU-Ebene wäre laut BMEL ein nationales Glyphosatverbot europarechtswidrig geworden und es wären auch die sonstigen Anwendungsbeschränkungen und damit verbundenen Sanktionen außer Kraft getreten. Laut BMEL konnte die Rechtslage nur per Eilverordnung noch in diesem Jahr angepasst werden. Um ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission und Klagen der Hersteller und Anwender zu verhindern war dies jedoch notwendig.
Bundesregierung will Glyphosat einschränken
Die Bundesregierung schreibt die geltenden Beschränkungen zum Einsatz von Glyphosat fort, wie zum Beispiel das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten. Im nächsten Schritt soll die Pflanzenschutz­anwendungsverordnung im Sinne des Koalitionsvertrags überarbeitet werden.
In der Pflanzenschutzanwen­dungsverordnung wurde von der Vorgängerregierung im Jahr 2021 ein vollständiges Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 vorgeschrieben. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung wäre dieses nationale Verbot europarechtswidrig geworden. Auch die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen wären zum 1. Januar 2024 außer Kraft getreten.
„Ich hätte gern gemäß unserer Koalitionsvereinbarung mit einem klaren „Nein“ gestimmt“, bekräftigte Minister Özdemir. Weil sich innerhalb der Bundesregierung keine Einigung herstellen ließ, hat Özdemir sich bei der Abstimmung enthalten. Die Bundesregierung will prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Glyphosat wirksam einzuschränken. BMEL