Grünes Licht für Agrardieselstreichung

Bundesrat

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Zudem verabschiedete die Länderkammer das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz, in dem unter anderem das Auslaufen der Agrardiesel-Beihilfe bis 2026 geregelt ist. Die Länderkammer hat am 22. März dem Vermittlungsergebnis zum Wachstums­chancengesetz zugestimmt. Die Anhebung der Buchführungsgrenze von 600.000 auf 800.000 Euro und degressive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter erleichtern nicht nur die steuerliche Last, sondern ermöglichten auch gezielte Investitionen.
Einige unionsregierte Länder, auch das Grün-Schwarz regierte Baden-­Württemberg, billigten das Gesetz trotz Kritik an der Agrardieselstreichung. Dagegen bekräftigte Bayerns Minister Florian Hermann die Ablehnung. Die SPD-Ministerpräsidentinnen von Meck­lenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz, Manuela Schwesig und Malu Dreyer, warben für das Wachstums­chancengesetz, da eine Verknüpfung mit der Streichung der Agrardieselvergünstigung nicht sachgerecht sei.
Bürokratieabbau und steuerliche Entlastungen
Des Weiteren gab die Bundesregierung eine Protokollerklärung zum Haushaltsfinanzierungsgesetz ab, in der sie ihren Zehn-Punkte-Plan zur Entlastung der deutschen Landwirtschaft bekräftigt. Dieser Plan verspricht Bürokratieabbau und steuerliche Entlastungen. „Die Landwirte und Winzer haben mit ihren berechtigten Protesten viel erreicht. Jetzt ist die Zeit gekommen, in der das Erreichte gemeinsam mit dem Berufsstand umgesetzt werden muss“, versprach der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.
Zu den zehn Punkten in der Protokollerklärung zählen die Aussetzung der obligatorischen Stilllegung im Rahmen von GLÖZ 8, die Anpassung des Agrarorganisationen-Lieferketten-Gesetzes zur Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette sowie die Wiedereinführung der einkommenssteuerlichen Tarifglättung. Die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage soll geprüft werden, ebenso weitere Entlastungen im Steuerrecht und der Einsatz alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe. Die Stoffstrombilanzverordnung soll überarbeitet werden, die Richt- und Schwellenwerte sollen sich an denen der Düngeverordnung orientieren. Dokumentationsfristen sollen vereinheitlicht und möglicherweise Bagatellgrenzen eingeführt werden.
Angekündigt wird eine „umfassende und konkrete Umsetzung von Vorschlägen für den Bürokratieabbau“. Beispiele sind die Weinüberwachungsverordnung, die Entschlackung bestehender Ökoregelungen, eine Verschlankung von Dokumentationspflichten sowie Einheitlichkeit in der Umsetzung rechtlicher Vorgaben durch die Bundesländer.
Daniela Schmitt, rheinland-­pfälzische Landwirtschaftsministerin, begrüßte die Einigung auf ein umfassendes Unterstützungspaket für die Landwirtschaft. „Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingun­gen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.“ Die Wiedereinführung der Tarifglättung bei der Einkommenssteuer über sechs Jahre sei von großer Bedeutung sowie die Prüfung des Einsatzes alternativer Antriebstechnologien, respektive der Steuererleichterungen für alternative Kraftstoffe. „Bei der Entlastung durch Bürokratieabbau müssen nun sehr konkrete Schritte im Einvernehmen mit Landwirtschaft und Weinbau erfolgen, damit die Betriebe tatsäch­lich profitieren“, so Schmitt.
Der Bauernverband bleibt dran
Der Deutsche Bauernverband (DBV) gibt den Kampf um den Agrardiesel nicht verloren, betonte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Eine künftige Bundesregierung könne das wieder korrigieren. Der Agrardiesel soll zum Thema im Bundestagswahlkampf werden.
Die Ampelkoalition müsse die in Aussicht gestellten Entlastungen für die Landwirtschaft konkretisieren, noch sei alles sehr vage. Dazu zähle insbesondere die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage. Insgesamt erwarte man zwingend eine mindestens gleichwertige Kompensation für die Mehrbelastung beim Agrardiesel, bekräftigte der DBV-Präsident. age/red