Die österreichische Regierung hat wegen der Corona-Krise den Härtefallfonds und den Ausfallsbonus verlängert. Seit 17. Januar können wieder Anträge für diese Wirtschaftshilfen gestellt werden. Die Abwicklung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.eama.at. Antragsberechtigt sind Wein- und Buschenschanken wie auch landwirtschaftliche Betriebe, die Zimmer vermieten. Voraussetzung ist mindestens 40 % weniger Umsatz zum Vergleichszeitraum. Bislang wurden 130 Mio. Euro aus diesem Fonds ausgezahlt. Mit dem Ausfallsbonus wurden im letzten Jahr tausende Betriebe unterstützt – überlebenswichtig für Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen. Antragsvoraussetzung sei der Sitz des Betriebes in Österreich. age