Hessen: Neue Fördermöglichkeiten

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Das Regierungspräsidium Darmstadt weist darauf hin, dass ab dem Antragsjahr 2015 auch für die reinen Weinbaubetriebe erstmals die Möglichkeit besteht, sogenannte Direktzahlungen für Rebflächen nach der EU-Verordnung 1307/2013 zu beantragen.
Die Beantragung erfolgt im Rahmen des gemeinsamen Antrages 2015, der bis zum 15. Mai dieses Jahres und der Folgejahre beim RP-Dezernat Weinbau in Eltville zu stellen ist. Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen sind sogenannte Zahlungsansprüche, die in diesem Jahr ebenfalls zum 15. Mai, allerdings nur einmalig, beantragt werden können.
Da das Antragsverfahren für die Agrarförderung in diesem Jahr erst Ende März eröffnet wird und gleichzeitig wesentliche Neuerungen zu berücksichtigen sind, empfiehlt das Regierungspräsidium interessierten Weinbaubetrieben, sich möglichst jetzt schon mit dem RP-Dezernat Weinbau in Verbindung zu setzen (06123) 90 58-23.
rpda