Wer in Rheinland-Pfalz einen landwirtschaftlichen Betrieb übernimmt, kann eine Niederlassungsbeihilfe von 45.000 Euro beantragen. Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt hatte das bereits im letzten Herbst bekanntgegeben, wobei die Ausgestaltung noch zu regeln war. Die Förderung wird aus GAP-Mitteln kofinanziert und verteilt über drei Jahre ausgezahlt.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
Der/die Junglandwirt/in oder Jungwinzer/in muss Betriebsleiter sein (bei Gesellschaften mindestens 51 % Anteil). Die Arbeit des Hofnachfolgers muss mindestens 2.100 Stunden/Jahr umfassen. Es muss ein Berufsabschluss in einem „grünen Beruf“ vorliegen und das 41. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein.
Die Antragstellung muss innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen „Niederlassung“ erfolgen, einschließlich der Vorlage eines Geschäftsplanes für die nächsten fünf Jahre. Weitere Fördervoraussetzungen und der Antrag zum Download im Internet unter www.dlr.rlp.de/Foerderung/JunglandwirtefoerderungNLB. red