Zwischen Bund und Ländern gibt es keine Einigung in der Düngepolitik. Ein Vermittlungsverfahren zur Novelle des Düngegesetzes ist nicht in Sicht. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte Vertreter der Länder sowie der Koalition und Opposition im Bund zum Gespräch am 19. Dezember nach Berlin geladen, um Kompromisse auszuloten. Diese und eine weitere Sitzung am 9. Januar in kleiner Runde blieben ohne Ergebnis. Die Aussichten für eine rechtzeitige Einigung in einem Vermittlungsverfahren sind gering.
Wie aus Teilnehmerkreisen zu erfahren war, wurden neue Kompromissvorschläge vorgebracht, die von den Beteiligten nun eingehend geprüft werden sollen. Möglicherweise wird man sich noch vor der Grünen Woche erneut zusammenschalten und Einigungsmöglichkeiten ausloten.
Die Unionsseite besteht darauf, die Stoffstrombilanzverordnung abzuschaffen. Zudem soll das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Entwurf für eine Monitoringverordnung vorlegen. Das BMEL hatte zuletzt betont, an einer Ermächtigung im Düngegesetz für eine Nährstoffbilanzverordnung festhalten zu wollen, um auf dieser Grundlage in Verhandlungen mit der EU-Kommission zu treten.
Länder lehnen Stoffstrombilanz ab
CDU, CSU als auch SPD und FDP weisen darauf hin, dass Cem Özdemir auf der Agrarministerkonferenz im September 2024 angekündigt habe, die Stoffstrombilanz zeitnah aufzuheben und auch eine Weiterentwicklung zur Nährstoffbilanz auszusetzen. Die Streichung der Stoffstrombilanz wird auf Länderseite als Grundvoraussetzung für eine Einigung gesehen. Die Nährstoffbilanz schaffe Bürokratie, ohne nachweisbaren Umweltnutzen.
Demgegenüber argumentierte das BMEL, Teilnehmern zufolge, man sei bei der Agrarministerkonferenz lediglich von den Ländern aufgefordert worden, die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben und eine Monitoringverordnung vorzulegen. Dies sei lediglich eine Bitte gewesen.
Sollte doch noch eine Einigung zustande kommen, bleibt fraglich, ob der Vermittlungsausschuss noch rechtzeitig zusammentritt, um den Kompromiss zu beschließen, der von Bundestag und Bundesrat noch vor der Wahl abgesegnet werden könnte.
Es droht Ärger aus Brüssel
Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der Novelle des Düngegesetzes nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss angerufen, der vermutlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr zusammentritt. Dann wäre das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen und die Novelle gescheitert. Sie müsste in der nächsten Legislaturperiode erneut gestartet werden. Ohne das Düngegesetz könne die Monitoringverordnung nicht verabschiedet werden. Die Bundesregierung hatte der EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur EU-Nitratrichtlinie das Wirkungsmonitoring zugesagt, um ein erneutes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof unbedingt zu vermeiden. age