Mit der Weinrecht-Sammelverordnung hat Österreich die Grundlagen für eine landesweit einheitliche Klassifikation von Einzellagen (in Österreich Rieden genannt) geschaffen. Darüber informiert die Österreich Wein Marketing GmbH, Wien. In Zukunft soll es Erste Lagen und Große Lagen geben. Bislang fanden Initiativen auf privater Basis statt, nun sollen offizielle Rechtsgrundlagen Einzug halten.
Die Begriffe Erste Lage und Große Lage dürfen nur für DAC-Weine aus klassifizierten Rieden verwendet werden. Das Anbaugebiet muss zudem die drei DAC-Stufen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein definiert haben. Geprüft werden folgende Kriterien: Die historische Bedeutung der Riede, Homogenität in Bezug auf Boden, Geologie, Klima, Exposition, Vermarktungsmenge und -wert der Weine aus der Riede, nationale und internationale Weinbewertungen. Neue Große Lagen müssen fünf Jahre lang als Erste Lagen eingestuft sein. Niedrigere Erträge und Handlese sind Pflicht. red