Entsäuerungsfrist bis 15. Mai verlängert

Nach dem EU-Weinrecht darf die Entsäuerung von Jungwein nicht nach dem 16. März durchgeführt werden. Wegen außergewöhnlicher Witterungsbedingungen ist nun, aufgrund einer Ausnahmeregelung, die Entsäuerung bei Jungwein des Jahrganges 2013 bis zum 15. Mai 2014 zulässig. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat eine entsprechende Änderung der Weinverordnung veranlasst. Trauben, Most und Jungwein dürfen unbegrenzt entsäuert werden, jedoch müssen mindestens 0,5 g/l Weinsäure im Wein verbleiben. Eine Entsäuerung darf bei Most und bei Jungwein des Jahrgangs 2013 auf einmal oder in mehreren Arbeitsgängen vor dem 16. Mai 2014 durchgeführt werden.

DLR Rheinpfalz