Mittelrhein Weinbautag

Mittelrhein

Foto: Weinbauverband Mittelrhein
Weinbau-Präsident Heinz-Uwe Fetz eröffnete den Weinbautag am Mittelrhein und freute sich über den guten Besuch der Winzer. Er gab einen Rückblick auf das Extremjahr 2016. Die Ertragsresultate schwankten sehr stark, vom beinahe Totalausfall bis zu Kontingentmengen von mehr als 10 500 Liter pro Hektar. Die Erntemenge am Mittelrhein schätzte er auf knapp 3 Mio. Liter.
Schutzgemeinschaft für die g.U. Mittelrhein
Präsident Fetz begrüßte die geplante Änderung im deutschen Weingesetz, die Genehmigung von neuen Rebenanpflanzungen im deutschen Weinbau auf jährlich 300 ha zu begrenzen. Zustimmen könne der Mittelrhein auch der Gründung von Schutzgemeinschaften zur Gestaltung und Verwaltung von Lastenheften der g.U. und g.g.A.. Diesbezüglich solle diskutiert werden, ob der Mittelrhein eine eigene Schutzgemeinschaft brauche. Das Weinanbaugebiet Mittelrhein gehöre zu den schönsten Flusslandschaften der Welt. Nicht ohne Grund wurde vom Standort Andernach aus im vergangenen August die schönste Weinsicht am Mittelrhein mit Blick auf Leutesdorf und Hammerstein ausgezeichnet.
Appell an junge Winzer für mehr Engagement
Gerne unterstütze der Weinbauverband die Initiativen wie den Zweckverband oder die Leader Aktionsgruppe. Er appellierte besonders an die jungen Winzer, sich im Verband, in der Politik und sonstigen Organisationen zu engagieren. Er habe vernommen, dass sich am Mittelrhein eine Gruppierung von jungen Winzern treffe, um gemeinsam Weine zu probieren und sich auszutauschen. Er stehe dieser Gruppierung gerne Rede und Antwort zur aktuellen Weinbaupolitik. Landrat Dr. Marlon Bröhr stellte in seinem Grußwort als Vorsitzender der Mittelrhein Weinwerbung die über 30-jährige großartige Leistung der Geschäftsführerin Hiltrud Specht heraus. Er gratulierte aber auch den erfolgreichen Weingütern für ihre grandiosen Leistungen. Marlon Bröhr kündigte eine Überarbeitung des Konzeptes beim Wettbewerb „Der beste Schoppen“ an. In Zukunft soll es darum gehen, die Initiative zusammen mit der IHK und dem DEHOGA weiterzuentwickeln. Dafür würden gute Vorschläge erbeten. Die Ausführungen zur weinbaupolitischen Lage von Präsident Heinz-Uwe Fetz ergänzte Geschäftsführer Gerd Knebel. Er befasste sich mit der Thematik der Schutzgemeinschaften. Die Vertreter in den Gremien am Mittelrhein könnten selbst entscheiden, ob es Sinn mache, eine eigene Schutzgemeinschaft für die g.U. Mittelrhein zu gründen. In eine Schutzgemeinschaft müssten alle Erzeuger der jeweiligen Region eingebunden werden. Am Mittelrhein gebe es im Gegensatz zu den größeren Weinbaugebieten in Rheinland-Pfalz aber kaum Aktivitäten von Weinhandelskellereien und Genossenschaften. Daher könne der Weinbauverband alle Aufgaben einer Schutzgemeinschaft für die Region Mittelrhein erledigen. Des Weiteren führte der Geschäftsführer aus, dass ab 2018 zur flächenbezogene Agrarförderung nur noch ein eAntrag eingereicht werden könne. Betroffen hiervon seien die Aktivierung der Zahlungsansprüche zur Flächenprämie, RAK Förderung sowie die Bewirtschaftungszuschüsse für Steil- und Steilstlagen.
Fehlende Unterstützung der Landespflegebehörden
Präsident Heinz-Uwe Fetz erinnerte an die Notwendigkeit einer an die Praxis orientierte Förderung des Steillagenweinbaus. Die AREV habe im Jahr 2016 eine Resolution für den Steillagenweinbau verabschiedet. Hierin sei nicht nur eine flächenbezogene jährliche Beihilfe zum Ausgleich der Mehrkosten im Rahmen der ersten Säule der gemeinsamen Agrarmarktordnung verankert, sondern vor allem auch die Einstufung der Bewirtschaftung der Steillagen als Naturschutzmaßnahme mit hoher Priorität. Aktuell gebe es am Mittelrhein in dieser Hinsicht Probleme, weil es Bedienstete der Unteren Landespflegebehörden gebe, die einer Rekultivierung von steilen Weinbergeneben nicht gerade wohlgesonnen seien.
gk