Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein Insektenschutzpaket beschlossen, das eine Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes vorsieht sowie den Änderungsentwurf zur Pflanzenschutzanwendungsverordnung. Nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze heftig gestritten hatten, zeigten sie sich letztlich zufrieden mit dem erzielten Kompromiss. Dieser trage den Belangen des Insektenschutzes und der Landwirtschaft gleichermaßen Rechnung, sagten sie im Anschluss an die Kabinettsitzung.
Wein von Pflanzenschutzverbot ausgenommen
Die Einigung sieht vor, Sonderkulturen wie Wein-, Obst- und Gemüsebau sowie die Pflanz- und Saatgutvermehrung vom geplanten Anwendungsverbot für Herbizide und Insektizide in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)- Gebieten auszunehmen. Auf Ackerland in FFH-Gebieten sollen kooperative Ansätze zum Schutz der Biodiversität Vorrang gegenüber dem Ordnungsrecht erhalten. Mitte 2024 soll überprüft werden, ob der Pflanzenschutzmitteleinsatz reduziert wurde. Dann wird entschieden, wie es weitergeht.
Dem Entwurf zufolge sollen artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern gesetzlich geschützt werden. Es sollen laut Gesetzentwurf auch Maßnahmen zur Eindämmung der Lichtverschmutzung ergriffen werden. Die Neufassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sieht, entgegen zuvor geäußerter Befürchtungen, kein generelles Verbot für Pflanzenschutzmittel in FFH- und Vogelschutzgebieten mehr vor. Allerdings soll der Einsatz von Herbiziden und Insektiziden auf Grünland in FFH-Gebieten untersagt werden.
Neu eingeführt wird eine Regelung für den Pflanzenschutz entlang von Gewässern. Auf einem Streifen von 10 m sollen keine Mittel eingesetzt werden dürfen. Wenn der Streifen ganzjährig begrünt ist, beträgt der einzuhaltende Mindestabstand 5 m. Die Länder sollen von diesen Vorgaben abweichen dürfen.
Der Einsatz von Glyphosat wird laut Verordnung ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich verboten. Bis dahin sollen Ausnahmen möglich bleiben, etwa auf besonders erosionsgefährdeten Böden oder gegen Unkräuter, die nicht mechanisch bekämpft werden können.
Kooperative Lösungen vor Ort bleiben erhalten
„Insektenschutz und Erntesicherung gehen zusammen“, betonte Klöckner. Wichtig sei, dass kooperative Ansätze in den Ländern erhalten bleiben. Im parlamentarischen Verfahren müsse ein Rechtsanspruch auf Entschädigung gesetzlich abgesichert werden, betonte Klöckner, denn es müsse sichergestellt werden, dass die Landwirte und Winzer für ihre Naturschutzleistung bezahlt werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte sich trotz der erreichten Verbesserungen ablehnend und mahnt weitere Änderungen an. Umweltverbände begrüßten die Einigung, die nicht weit genug ginge. Einige Länder sind erleichtert, dass ihre Konzepte nicht infrage gestellt werden. Die CDU-Abgeordneten kündigten an, sich im parlamentarischen Verfahren um Nachbesserungen zu bemühen.
Zeitplan des Gesetzentwurfes
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes soll am 15. April erstmals im Bundestag beraten werden. Die Zweite und Dritte Lesung ist für den 7. Mai vorgesehen, der abschließende Durchgang im Bundesrat für den 28. Mai. An diesem Tag soll auch die Novelle der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung in der Länderkammer beschlossen werden.
red