Kammer erhöht Anforderungen für Ehrenpreise

Rheinland-Pfalz

Foto: Mediathek Rheinhessen
Landesprämierung für Wein und Sekt
Die Anforderungen an die Mindestanstellungen zur Verleihung von Ehrenpreisen wurden für die Region Rheinland-Nassau auf Initiative der Weinbauverbände Mosel und Mittelrhein zum Prämierungsjahr 2016/2017 geändert. Ziel ist die bessere Darstellung der Betriebsleitung. Um sich für einen Ehrenpreise zu qualifizieren, müssen Betriebe mindestens einen festgelegten Anteil ihrer Traubenernte zur Prämierung angestellt haben. Diese Prozent-Anteile der Traubenernte wurden nun durchgängig über alle Betriebsgruppen um 15 Prozent-Punkte erhöht. Die Änderungen betreffen die Anbaugebiete Ahr, Mosel, Mittelrhein und Nahe. Für die Anbaugebiete Pfalz und Rheinhessen ändert sich nichts. Die Prämierungsbestimmungen zum Download unter www.lwk-rlp.de/de/weinbau/wein/landeswein-und-sektpraemierung (Anmeldung und Bestimmungen) oder an den Weinbauämtern.
Betriebsgruppe*
Prozent der Traubenernte
alt **)
Prozent der Traubenernte neu **)

I

II

III

IV

V

VI

VII

25

23

21

19

17

15

13

40

38

36

34

32

30

28

*) In eine Betriebsgruppe werden Betriebe nach ihrem jeweiligen Gesamthektarertrag eingeteilt (Gruppe I: unter 5 ha Ertragsfläche; Gruppe VII: über 500 ha).

**) Durchschnitt der drei zurückliegenden Jahre
lwk-rlp