Die Anforderungen an die Mindestanstellungen zur Verleihung von Ehrenpreisen wurden für die Region Rheinland-Nassau auf Initiative der Weinbauverbände Mosel und Mittelrhein zum Prämierungsjahr 2016/2017 geändert. Ziel ist die bessere Darstellung der Betriebsleitung. Um sich für einen Ehrenpreise zu qualifizieren, müssen Betriebe mindestens einen festgelegten Anteil ihrer Traubenernte zur Prämierung angestellt haben. Diese Prozent-Anteile der Traubenernte wurden nun durchgängig über alle Betriebsgruppen um 15 Prozent-Punkte erhöht. Die Änderungen betreffen die Anbaugebiete Ahr, Mosel, Mittelrhein und
Nahe. Für die Anbaugebiete Pfalz und Rheinhessen ändert sich nichts. Die
Prämierungsbestimmungen zum Download unter www.lwk-rlp.de/de/weinbau/wein/landeswein-und-sektpraemierung (Anmeldung und Bestimmungen) oder an den Weinbauämtern.
Betriebsgruppe* |
Prozent der Traubenernte
alt **) | Prozent der Traubenernte neu **) |
I II III IV V VI VII |
25 23 21 19 17 15 13 |
40 38 36 34 32 30 28 |
*) In eine Betriebsgruppe
werden Betriebe nach ihrem jeweiligen Gesamthektarertrag eingeteilt (Gruppe I:
unter 5 ha Ertragsfläche; Gruppe VII: über 500 ha).
**) Durchschnitt der drei zurückliegenden Jahre
lwk-rlp