Keine Angaben zu sensiblen Gebieten

SUR-Vorschlag

Über mögliche Einschränkungen, die der Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) bei der Anwendung dieser Mittel in roten und gelben – sensiblen – Gebieten zur Folge haben wird, wird aktuell noch keine Auskunft gegeben. Das antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-­Fraktion. Welche Gebiete als sensible Gebiete definiert werden und in welchem Umfang in diesen Gebieten Beschränkungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten sollen, sei Bestandteil der Verhandlungen.
Die Regierung erwartet Änderungen am Verordnungsvorschlag der EU-Kommission. Daher könnten die in Deutschland von den Vorgaben betroffenen Gebiete aktuell noch nicht konkret bestimmt werden. Die Bundesregierung betont, dass sie sich für Nachbesserungen am Verordnungsentwurf einsetze, unter anderem bei Sonderkulturen wie Wein- und Obstbau sowie der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die im Ökolandbau zugelassen sind, und solchen mit geringem Risiko (low risk-PSM). Grundsätzlich sehe der Verordnungsvorschlag der EU-­Kommission vor, dass die Regelungen unabhängig von der Bewirtschaftungsweise für alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln gelten sollten. age