Keine Kürzungen im Agrarhaushalt 2025

Haushaltseinigung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich auf einen Haushaltsentwurf für 2025 geeinigt. Dem Bundeslandwirtschaftsminis­terium (BMEL) ist es gelungen, seinen Etat nahezu auf dem Niveau von 2024 zu halten. Die Landwirtschaft brauche Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sagte: „Weder bei der Finanzierung der Weiterentwicklung der Tierhaltung noch bei der Agrarsozialpolitik oder der Stärkung der ländlichen Räume werden wir kürzen – das ist angesichts der strikten Sparvorgaben ein Riesenerfolg.“
Das BMEL konnte in Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium die Mittel für die „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) im Entwurf für 2025 auf gleicher Höhe wie im laufenden Haushaltsjahr durch- setzen.
Vom Jugendclub über das Vereinsheim, von der baulichen Aufwertung der Dorfmitte bis zu Projekten ehrenamt­lichen Engagements werden über Gelder aus der GAK lebendige Gemeindestrukturen und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert. Mehr als die Hälfte der mittelständischen Unternehmen ist auf dem Land zu Hause, sie sorgen für fast 60 % der Arbeits- und mehr als 80 % der Ausbildungsplätze.
Auch die bisherige Mittel­ausstattung für das Bundesprogramm ökologischer Landbau sowie für die Ernährungsstrategie bleibt im Haushaltsjahr 2025 erhalten. Gleiches gilt für die Eiweißpflanzenstrategie: Leguminosen sind von essenzieller Bedeutung für die Landwirtschaft und Ernährung und tragen zum Klimaschutz bei. Wichtig für die Fischer an Nord- und Ostsee ist, dass für 2025 und 2026 Mittel aus den Windenergie-auf-See-Mitteln im Haushaltsentwurf fest eingeplant sind.
Der überwiegende Teil des Haushalts ist langfristig gebunden, vor allem durch die Mitfinanzierung der Agrarsozialpolitik, die mehr als die Hälfte des gesamten Etats ausmacht. Kürzungen in diesem Bereich hat das BMEL ausgeschlossen. Der Kabinettsbeschluss des Regierungsentwurfs zum Haushalt 2025 ist für den 17. Juli vorgese­hen. Erst danach wird das BMEL konkrete Zahlen des Entwurfs veröffentlichen. BMEL