Kfz-Steuer wird für viele Nutzfahrzeuge korrigiert

Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert

Foto: Daimler
Halter von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht haben in den vergangenen zwei Jahren eine erhebliche Kostensteigerung der Kfz-Steuer erfahren. Zum Teil machte das jeweils mehrere hundert Euro pro Jahr aus.
Hintergrund war die seit Ende 2018 durch den Zoll umgesetzte Handhabung, wonach bei Fahrzeugen dieser Kategorie mit mehr als drei Sitzplätzen generell die emissionsbezogene Kfz-Steuer für PKw herangezogen wurde anstatt der häufig günstigeren gewichtsbezogenen Sätze für Nutzfahrzeuge. Unabhängig davon, wie das Fahrzeug in den Zulassungspapieren eingestuft war. Ursache hierfür war eine 2012 eingeführte Regelung, um die ungewollte steuerliche Begünstigung von Pick-ups einzuschränken.
Geändert werden konnte diese Einstufung oftmals nur, wenn die betroffenen Fahrzeuge mit viel Aufwand beim Zoll vorgeführt wurden und die dortige Vermessung zum Ergebnis führte, dass die Ladefläche eindeutig größer ist als die Personenbeförderungsfläche.
Diese Praxis wurde nun nach massiven Protesten aus dem Mittelstand im Zuge der jüngsten Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom Oktober 2020 abgeschafft. Künftig werden derartige leichte Nutzfahrzeuge also wieder als LKW besteuert.
Betroffene erhalten neuen Steuerbescheid
Wie der Zoll mitteilte, erhalten alle betroffenen Fahrzeughalter automatisch einen geänderten Steuerbescheid, mit dem die Kfz-Steuer ab Oktober 2020 neu festgesetzt wird. Zu viel erhobene Steuer soll zurückerstattet werden. Wie der Zoll mitteilt, ist hierfür kein eigener Antrag notwendig.
Die Behörde bitte um Geduld, da die Änderung etwa 390 000 Fahrzeuge betreffe und die dafür nötige Software erst im Januar 2021 zur Verfügung stehe. red