Kirschessigfliege: Notfallzulassung erteilt

Foto: Dr. Michael Breuer
Notfallzulassung erteilt Mittel gegen Kirschessigfliege in Reben zugelassen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) gegen Kirschessigfliege in Reben erteilt. Die Zulassung wird für die Zeit vom 21. Juli 2016 bis zum 18. November 2016 (120 Tage) erteilt und gilt sowohl für Tafel- als auch Keltertrauben im Freiland. Laut Pflanzenschutzmittelunternehmen Syngenta kann Karate Zeon gegen die Kirschessigfliege im Stadium BBCH 81-85 nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 75 ml/ha angewendet werden. Die Wartezeit beträgt sieben Tage. Karate Zeon gegen die Kirschessigfliege ist nur in der Traubenzone mit driftreduzierter Anwendungstechnik von mindestens 90 Prozent zugelassen und wird in rotfärbenden Traubensorten empfohlen. Die Anwendungsbestimmungen bei Nachbarschaft zu Oberflächengewässern und Saumstrukturen sind zu beachten. Durch Beschränkung der Applikation auf die Traubenzone kann die Aufwandmenge auf 37,5 ml/ha reduziert werden. Unterwuchs muss nicht gemulcht werden, da Karate Zeon als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft ist.
red