Krisendestillation in Rheinhessen

Merkblatt und Antragsunterlagen

Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium hat ein Merkblatt zur Krisendestillation veröffentlicht. Die Antragsunterlagen werden in Kürze bereitgestellt. „Die Krisendestillation schafft kurzfristig Entlastung für das Anbaugebiet Rheinhessen“, so die Weinbauministerin Christine Schneider. Mit dem Merkblatt erhalten die betroffenen Weinbaubetriebe Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren. Die Antragsunterlagen werden in Kürze folgen.
Die Weinbauministerin hatte sich für die Beantragung von EU-Mitteln stark gemacht. Nun stehen Rheinland-Pfalz 10,325 Mio. Euro für die Entlastung des Weinmarkts zur Verfügung. Die Maßnahme ist für das vierte Quartal 2026 und das erste Quartal 2027 vorgesehen. Anträge können ab 15. September bis zum 15. Oktober 2026 gestellt werden. Das Verfahren wird im Windhundprinzip durchgeführt. Die Ausstellung von Bewilligungsbescheiden für die Destillation erfolgt bis spätestens 30. November 2026.
Die Destillation ist mit Einreichung der Nachweise bis zum 1. März 2027 vorzunehmen. Die Auszahlung der Unterstützung wird bis spätestens 31. Mai 2027 erfolgen.
Gefördert wird die Destilla­tion von Rot- und Roséweinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) aus Rheinhessen. Zugelassen sind Weine des Jahrgangs 2025 und älter. Für die Durchführung ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel in Bernkastel-Kues als zuständige Bewilligungsbehörde verantwortlich. Das DLR Mosel wird gemeinsam mit dem Ministerium über das weitere Verfahren informieren.
Das Merkblatt, weitere Informationen zur Krisendestilla­tion und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des MLWUF und auf der des DLR Mosel unter www.dlr.rlp.de/Foerderung/Krisendestillation eingestellt. mlwuf