Worauf bei Gewerbemietverträgen zu achten ist: Da sich nicht jeder Standort eines auf die Direktvermarktung ausgelegten Betriebes für die Ab-Hof-Vermarktung eignet, überlegt mancher Winzer die Eröffnung eines Ladengeschäftes an einem besser frequentierten Standort. Hat man dann ein passendes Ladenlokal am gewünschten Platz gefunden, sollte man den vom Vermieter vorgelegten Mietvertrag dennoch nicht überstürzt unterschreiben. Friedrich Ellerbrock, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd, informiert auf Seite 8 in der Ausgabe 12 vom 14. Juni.