Lagenklassifikation für Österreich

Österreich

Mit der Weinrecht-Sammelverordnung hat Österreich die Grundlagen für eine landesweit einheitliche Klassifikation von Einzellagen (in Österreich Rieden genannt) geschaffen. Darüber informiert die Österreich Wein Marketing GmbH, Wien. In Zukunft soll es Erste Lagen und Große Lagen geben. Bislang fanden Initiativen auf privater Basis statt, nun sollen offizielle Rechtsgrundlagen Einzug halten.
Die Begriffe Erste Lage und Große Lage dürfen nur für DAC-Weine aus klassifizierten Rieden verwendet werden. Das Anbaugebiet muss zudem die drei DAC-Stufen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein definiert haben. Zur Klassifizierung muss das regionale Weinkommitee einen Antrag für die jeweilige Riede beim nationalen Weinkommitee einreichen. „Die Entscheidung, Rieden zu klassifizieren, obliegt jedem Gebiet selbst, denn die Bedeutung von Einzellagen ist in jedem Gebiet unterschiedlich ausgeprägt,“ sagte Chris Yorke, Geschäftsführer der ÖWM.
Antrag für die jeweilige Riede einreichen
Geprüft werden die folgenden Kriterien: Die historische Bedeutung der Riede, Homogenität in Bezug auf Boden, Geologie, Klima und Exposition, aber auch Vermarktungsmenge und -wert der Weine, die aus der Riede gewonnen werden. Dargelegt werden müssen weitere Faktoren, die das Qualitätspotential der Riede aufzeigen – etwa nationale und internationale Weinbewertungen. Neue Große Lagen müssen zuvor fünf Jahre lang als Erste Lagen eingestuft sein. Zudem gelten niedrigere Erträge und Handlesepflicht. Laut ÖWM sei ab 2025 mit ersten klassifizierten Ersten Lagen zu rechnen. red