Die rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt hat den Vorstoß zur Abschaffung des Landespachtverkehrsgesetzes gemacht, die der Landtag nun beschlossen hat. Die Aufhebung des Landespachtverkehrsgesetzes entlastet, wie bereits bei der Aufhebung der Durchführungsverordnung zum Agrarstatistikgesetz, die Landwirte und Winzer weiter von Bürokratie.
„Wir schaffen eine Regelung ab, deren Ziele überholt sind und deren Umsetzung Personalressourcen bei Agrarbetrieben und in den Verwaltungen bindet“, so Ministerin Schmitt. Die Bauern- und Winzerverbände Rheinland-Pfalz Süd sowie Rheinland-Nassau und der Städte- und Landkreistag Rheinland-Pfalz begrüßen diesen Schritt ausdrücklich.
Seit 1985 mussten Pachtverträge über landwirtschaftliche Flächen zur Prüfung bei den Kreisverwaltungen vorgelegt werden. Das sollte einer Zersplitterung der Flächen entgegenwirken. Durch Strukturwandel und Bodenordnung haben sich die durchschnittlichen Schlaggrößen in den vergangenen Jahrzehnten vergrößert. Das Ziel des Gesetzes ist damit überholt, eine Abschaffung war überfällig. mwvlw