Lebens- und Rückzugsräume definiert

Biodiversitätsstärkungsgesetz

Die baden-württembergi­sche Landesregierung will bis 2030 auf mindestens zehn Prozent der Fläche je landwirtschaftlicher Landnutzungsart Lebens- und Rückzugsräume, sogenannte Refugialflächen, für Tier- und Pflanzenarten einrichten, die im Offenland keine geeigneten Habitate mehr finden. Die Schaffung solcher Refugialflächen ist nach den Worten des baden-­württembergischen Landwirtschaftsministers Peter Hauk ein wesentliches Ziel des Biodiversitätsstärkungsgesetzes zur Sicherung der Artenvielfalt. Er sprach von einem Meilenstein. Die neue Verwaltungsvorschrift in Baden-Württemberg regelt die Anerkennung geeigneter Flächen für Refu­gialflächen (VwV Refugialflächen) und macht die Leistungen der Landwirte für die Artenvielfalt sichtbar, meint Minister Hauk. Es sei damit jetzt eine bundesweit einmalige und vorbildliche Regelungsgrundlage geschaffen, um landwirtschaftliche Nutzungsformen und Flächen als Refugialflächen anerkennen zu können.
Laut dem Minister entstand die Verwaltungsvorschrift in engem und konstruktivem Austausch mit Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden sowie dem Umweltressort. Das unterstreiche den engen Schulterschluss zwischen Naturschutz und Landwirtschaft im Südwesten.
Mit der Veröffentlichung der VwV Refugialflächen erfülle Baden-Württemberg nicht nur seinen gesetzlichen Auftrag, sondern trage zu den Zielen der Wiederherstellung der Natur in der EU bei, die aktuell viel diskutiert wird.
"Bereits heute bestehen schon viele Refugialflächen im Land, die wir zur Erreichung des Flächenziels anrechnen können“, sagte Peter Hauk. Dem Ministerium zufolge werden unter anderem Maßnahmen aus dem Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ebenso anerkannt wie solche aus dem Programm zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur. Hierzu gehörten Maßnahmen des Handarbeitweinbaus, mehrjährige Blühflächen in Dauerkulturen, mehrjährige nicht-produktive Ackerbrachen sowie der Ökolandbau mit zehn Prozent Anteil, sofern biodiversitätsfördernde Anforderungen eingehalten werden.
Der Landesverband Baden-­Württemberg des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) begrüßte die VwV Refugialflächen. Für dessen Landesvorsitzenden Johannes Enssle ist das ein wichtiger Schritt, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandwirtschaft nicht nur zu stoppen, sondern umzukehren. Er sieht nun die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg verstärkt gefragt, Refugialflächen als wertvolle Rückzugsräume für Insekten sowie Feld- und Wiesenbrüter anzulegen. age