Lohnerhöhungen in der Landwirtschaft

Bundesempfehlung von GLFA und IG BAU

In der Landwirtschaft sollen die Löhne und Gehälter der regionalen Entgelttarifverträge ab 1. Januar 2024 um 3,9 % und ab 1. Januar 2025 um weitere 3,8 % angehoben werden. Das sieht die Bundesempfehlung Landwirtschaft vor, auf die sich der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-­Agrar-Umwelt (IG BAU) verständigt haben. Danach erhalten die Beschäftigten zusätzlich mit den Vergütungen für die Monate März und Dezember 2024 eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichs­prämie, die für Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer jeweils 350 Euro beträgt und bei Teilzeitbeschäftigten anteilig gewährt wird.
Da die Tarifhoheit bei den Mitgliedsverbänden des GLFA liegt, müssen die Inhalte der Bundesempfehlung nun zügig in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umgesetzt werden.
Keine Vorschläge für Ausbildungsvergütungen
Wie aus der Bundesempfehlung weiter hervorgeht, bleibt es in der untersten Lohngruppe in den ersten vier Monaten einer Beschäftigung beim gesetzlichen Mindestlohn. In diese Lohngruppe fallen Arbeiten, die meist saisonal ausgeübt werden und keine Berufsausbildung oder Anlernzeit erfordern. age