Mehrgefahrenversicherung im Weinbau beantragen

RHEINLAND-PFALZ

Winzer in Rheinland-Pfalz können noch bis spätestens 30. Juni bei den Kreisverwaltungen Förderanträge für Mehrgefahrenversicherungen im Weinbau stellen. Das Land fördert Mehrgefahrenversicherungen gegen Schäden durch Hagel und Frost. Der Zuschuss beträgt 50 % der Versicherungsprämie, aber maximal 200 Euro je Hektar und Jahr.
Erzeuger, die ihre Flächen bei mehreren Versicherungsunternehmen gegen Hagel- und Frostschäden versichert haben, müssen für jedes Unternehmen einen eigenen Antrag einreichen. Dieselbe Bewirtschaftungseinheit darf nur einmal gegen die beiden Risiken versichert sein. Das Weinbauministerium empfiehlt den Antragstellern, das Versicherungsunternehmen zur elektronischen Übermittlung der Nachweise zu bevollmächtigen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Der Antragsteller muss nur den Antrag an die Kreisverwaltung übersenden, die Vorlage der Papiere wie Versicherungsvertrag und Zahlungsbelegen entfällt. Das Versicherungsunternehmen benötigt eine Kopie des Antragsformulars, um die elektronische Übermittlung durchführen zu können. Erläuterungen zum Verfahren gibt es zum Download unter: https://s.rlp.de/mehrgefahren. mwvlw