Meldepflicht für Kupferspritzung

Meldeportal bis 30. November

Die Betriebe müssen in den Jahren, in denen eine Gesamtaufwandmenge von 3 kg Reinkupfer pro Hektar und Jahr im Weinbau überschritten wird, dies unter Angabe der tatsächlich verwendeten Menge und der Größe der behandelten Rebfläche flächengenau der zuständigen Behörde des Landes (in RLP: ADD) bis zum 30. November melden. Dabei darf in einem Fünf-Jahres-Zeitraum (das aktuelle Jahr und die vier Vorjahre) eine Menge von 17,5 kg/ha Reinkupfer nicht überschritten werden.
Die Gesamtaufwandmengen je Hektar und Jahr sind flächen­genau in geeigneter Form zu dokumentieren und die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Für die Meldung an die ADD wurde ein Meldeportal eingerichtet, das unter folgendem Link zu erreichen ist: