Die Betriebe müssen in den Jahren, in denen eine Gesamtaufwandmenge von 3 kg Reinkupfer pro Hektar und Jahr im Weinbau überschritten wird, dies unter Angabe der tatsächlich verwendeten Menge und der Größe der behandelten Rebfläche flächengenau der zuständigen Behörde des Landes (in RLP: ADD) bis zum 30. November melden. Dabei darf in einem Fünf-Jahres-Zeitraum (das aktuelle Jahr und die vier Vorjahre) eine Menge von 17,5 kg/ha Reinkupfer nicht überschritten werden.
Die Gesamtaufwandmengen je Hektar und Jahr sind flächengenau in geeigneter Form zu dokumentieren und die Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Für die Meldung an die ADD wurde ein Meldeportal eingerichtet, das unter folgendem Link zu erreichen ist: