Minister Rainer stößt Vereinfachungen an

Weinüberwachungsverordnung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Wein­überwachungsverordnung neu auflegen und unionsrechtlich nicht mehr erforderliche Buchführungs- und Meldepflichten sowie weitere Vorschriften für Winzer abschaffen oder vereinfachen.
Geplant ist, dass oenologische Verfahren nicht mehr gemeldet werden müssen. Mehrere derzeit zu führende Bücher sollen in einem Register zusammengefasst werden.
Es soll der Weg zu einer digitalgestützten Weinüberwachung geebnet werden, sodass Prozesse effizient und schlanker gestaltet werden. Vorgeschlagen ist in der Weinverordnung auch, ein System der Lagenklassifikation einzuführen, wonach Weine mit den Bezeichnungen „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ ausschließlich von hierfür begutachteten Rebflächen stammen dürfen.
Laut dem Entwurf wird damit dem Anliegen der Erzeuger Rechnung getragen und eine herkunftsbasierte Profilierung von Weinen höchster Qualitätsstufe ermöglicht. Der Verordnungsentwurf wird derzeit mit den Bundesländern und den Verbänden abgestimmt, so Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. age