Das Land Rheinland-Pfalz erneuert und erweitert die Fördermöglichkeiten für das Tourismusgewerbe. „Die neuen Förderprogramme sollen Investitionen in Qualität, Digitalisierung und nachhaltige Betriebsentwicklung ermöglichen“, so Wirtschafts- und Tourismusminister Michael Ebling.
Eine zentrale Neuerung ist die Absenkung des Mindestinvestitionsvolumens von bislang 125.000 auf 50.000 Euro. Zudem können Investitionen künftig nach der Deminimis-Verordnung gefördert werden. Bei Investitionen bis 600.000 Euro sind Zuschüsse von bis zu 50 % der förderfähigen Investition möglich. Für größere Investitionen ab 600.000 Euro besteht im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 20 %.
Onlinebuchung muss möglich sein
Neu ist, dass geförderte Beherbergungsbetriebe die Möglichkeit der Onlinebuchung nachweisen müssen. DEHOGA-Präsident Gereon Haumann begrüßt die Neuaufstellung im Namen der Gastronomie. Auch die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Rheinland-Pfalz sehen in dem neuen Programm einen Investitionsimpuls – besonders mit Blick auf die Bundesgartenschau 2029 im Mittelrheintal. Die Bundesgartenschau (BUGA) 2029 bietet der Region eine große Chance, stellt die Betriebe aber auch vor erhebliche Investitionsaufgaben.
Förderfähig sind Betriebe ab zehn Beherbergungseinheiten, Campingbetriebe ab 20 Stellplätzen sowie Gastronomiebetriebe mit mindestens 20 Sitzplätzen im Innenbereich.
„Tourismuspolitik ist immer auch Wirtschaftspolitik. Unsere überwiegend mittelständischen, familiengeführten Betriebe erschaffen Werte und Arbeitsplätze und tragen entscheidend zur Lebensqualität und Attraktivität unserer Regionen bei“, so Tourismusminister Ebling. Informationen und Antragsstellung unter https://isb.rlp.de/home.html. red