Moselweinbautag – Herkunft bedeutet Qualität

MOSEL

Auf dem Moselweinbautag befasste sich der Präsident des Weinbauverbandes Mosel, Rolf Haxel, mit der Gründung der Schutzgemeinschaft. Erste Themen seien die geplante Weiterentwicklung des deutschen Weinbezeichnungsrechtes sowie eine umfassende Änderung des Weingesetzes. In die Satzung der Schutzgemeinschaften wurde eine Art Vetorecht eingebaut. Alle Beschlüsse zur Einreichung eines Änderungsantrages für das Lastenheft müssten von allen drei Interessensgruppen (Weinbau, Genossenschaften und Weinkellereien) befürwortet werden. Der Weinbauverband Mosel unterstütze den Deutschen Weinbauverband (DWV) bei seinem Konzept zur Weiterentwicklung des deutschen Weinbezeichnungsrechts. Für die Weine aus geschützter Ursprungsbezeichnung biete sich eine Herkunftspyramide in vier Stufen an: Gebietswein – Bereichswein – Ortswein – Lagenwein. Auch solle eine Hierarchisierung in den gewählten Qualitätskriterien eingeführt werden. Jede Stufe beinhalte das Qualitätsversprechen: „Je enger die Herkunftsbezeichnung, desto höher die Qualitätsanforderungen“. Die konkrete Ausgestaltung der Qualitätskriterien obliege der jeweiligen Schutzgemeinschaft.
Nationale Stützungsprogramme
Wichtige agrarpolitische Entscheidungen auf nationaler Ebene müssten in nächster Zeit getroffen und entsprechende Strategien entwickelt werden. Dabei stehe die Förderpolitik in der ersten und zweiten Säule im Blickpunkt. Die Nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor sollten auch in der neuen Förderperiode aufrechterhalten bleiben. Nicht enthalten sei bei der ganzen GAP Diskussion die von den Weinbauverbänden Mosel und Mittelrhein geforderte Aufnahme der Steillagenförderung in die erste Säule ohne Auflagen der bisherigen Agrarumweltmaßnahmen berücksichtigen zu müssen. Präsident Haxel sagte die Unterstützung des Verbandes bei der Regionalinitiative Mosel und der Europäischen wirtschaftlichen Vereinigung Terroir Moselle zu. Künftig solle eine Markenfamilie Mosel mit den vier Säulen Wein, Tourismus, Regionale Produkte und Kultur entstehen. Jede Säule solle individuell agieren und eigene Schwerpunkte setzen.
Steillagenwinzer schaffen Artenvielfalt
Beim Bundesprogramm Biologische Vielfalt werden durch das Bundesumweltministerium Artenvielfaltsprojekte gefördert. Der BWV Rheinland- Nassau hat das Projekt „Steillagenweinbau schafft Vielfalt - Das Moselprojekt“ realisiert. Dabei würden in sechs Jahren im Steillagenweinbau produktionsintegrierte Maßnahmen zur Erhaltung und Steigerung der Vielfalt von standorttypischer Flora und Fauna in und am Rand von bewirtschafteten Rebflächen umgesetzt. Rechtsanwalt Marcus Hehn, BWV Rheinland-Nassau, gab Tipps zur Vermeidung von Abmahnungen. Er nahm die Direktvermarktung, das Marken- und Urheberrecht ins Blickfeld.
Falls Winzer die Hauptangriffspunkte des Abmahnpotenzials beachten, könne dies das Risiko stark vermindern. Bei einer vorliegenden Abmahnung heiße es, keine Zeit verlieren, Unterlassungserklärungen nicht vorschnell unterschreiben und fachkundigen Rat einholen. G.K.