MVB-Symposium exportierende Weinwirtschaft

Rheinhessen

Foto: Isabelle Willersinn
In Kooperation mit dem Deutschen Weininstitut (DWI) veranstaltete die Mainzer Volksbank (MVB) am 21. November ein „Symposium zur exportierenden Weinwirtschaft“. Zur Begrüßung warf Herbert Kohlberg, MVB-Vorstand, einen Blick auf den Exportmarkt deutscher Weine: 1 Mio. hl deutscher Wein werden jährlich exportiert. 70 % davon entfallen auf zehn Länder. Davon sind derzeit drei Länder politisch oder wirtschaftlich nicht ganz unproblematisch. Damit spielte er an auf die Strafzölle in den USA, den „never ending Brexit“ sowie die Gesamtsituation in China.

Dies griff auch Walter Reineck, Abteilungsleiter Weinbau im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz auf. Da der Export in die USA eine wichtige Rolle spielt, sei es umso schlimmer, dass die deutschen Weine mit Strafzöllen belegt wurden. Aber er warf auch einen Blick auf Asien: „hier sind die am schnellsten wachsenden Märkte, Deutschland hat dort eine gute Reputation“, die es zu nutzen gelte. Auch in Skandinavien sehe er vor allem für Bio-, Orange- und Naturweine gute Chancen.

Hilfestellungen im Exportgeschäft

Reineck verwies darauf, dass das DWI Marktinformationen und Hilfestellungen bei der Vermarktung im Ausland biete und auch das Exportportal der IHK detaillierte Informationen zu den Vorschriften der Länder bereitstelle. Zudem gäbe es mit dem Nationalen Stützungsprogramm für den Weinsektor seit 2008 Fördermöglichkeiten für die Vermarktung im Ausland, die auch einzelne Weingüter nutzen können.

Risiken vermeiden

Rechtsanwalt Klaus Vorpeil beschäftigte sich mit den Rechtsrisiken des Weinexports und wie man diese vermeiden kann. Nicht nur die Sprachbarriere, auch unterschiedliche Geschäftsbräuche und eine andere Gesetzeslage können einen Export in Drittländer erschweren. Vorpeil rät deshalb zu einem Kaufvertrag. Die Gestaltung eines solchen sei allerdings nicht immer ganz einfach, denn bei der Übersetzung in die Verhandlungssprache werden automatisch Fehler eingebracht, da die Rechtssprache in diesen Ländern meist auch eine andere ist. Vorpeil gab Tipps zu Formulierungen und Inhalten eines Kaufvertrages. Zudem riet er dazu, auf die Incoterm Regelungen (International Commercial Terms) zu verweisen. Diese regeln international im Detail die Kostenverteilung, Pflichtenverteilung sowie den Gefahrenübergang der jeweiligen Vertragspartner (Käufer und Verkäufer).

Ein Exportgeschäft muss gut durchdacht sein

In einer abschließenden Diskussionsrunde riet DWI-Geschäftsführerin Monika Reule den Winzern dazu, mit dem Export ein zweites Standbein im Weinverkauf aufzubauen. Die gehe aber nur, wenn das Weingut den Mehraufwand, den das Exportgeschäft mitsichbringt, auch tragen könne. Wichtig sei es zuvor zu klären, ob man überhaupt die richtigen Produkte für den entsprechenden Markt bieten kann.

Gerhard Brauer, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Weinexporteure, verdeutlichte in der Diskussion, dass die 25 % Strafzölle in den USA Spannenverluste beim Winzer seien, denn „die Importeure übernehmen das nicht, eine Preisanpassung ist quasi ausgeschlossen.“ Einige Betriebe werde es sehr hart treffen, resümierte er. Thomas Störch, MVB-Abteilungsleiter Internationales Geschäft, empfahl vor dem ersten Auslandsgeschäft mit der Bank zu sprechen. Die MVB biete dazu einige Unterstützungsmöglichkeiten und ist zum Beispiel auch bei der Akkreditivgestaltung behilflich. iw