Nachweis von Xylella fastidiosa in Luxemburg

Rheinland-Pfalz

Foto: ADD RLP
Nahe der Grenze zu Rheinland-Pfalz wurde in Luxemburg (Grevenmacher, Mertert) das Feuerbakterium Xylella fastidiosa an mehreren Stellen nachgewiesen. Aufgrund der räumlichen Nähe hat dies auch Auswirkungen auf Rheinland-­Pfalz. Das Bakterium Xylella fastidiosa kann erhebliche Schäden an Reben, Mandelbäumen und verschiedenen Zier- und Wildpflanzen verursachen und ist als Quarantäneschädling eingestuft.
Verdächtige Funde melden
Es ist wichtig, einen Befall frühzeitig zu erkennen und die Ausbreitung möglichst zu verhindern. Mögliche Symptome sind vertrocknende Blattränder, das Absterben von Trieben, Wachstumsstörungen und Ertragsverluste. Bei Reben kann Xylella fastidiosa die Pierce-Krankheit verursachen. Schwere Krankheitsverläufe können zum Absterben der Rebstöcke führen. Die Symptome sind nicht eindeutig und können auch andere Ursachen haben, wie Trockenheit. Infizierte Pflanzen können auch symptomlos sein. Ein sicherer Nachweis ist nur durch Laboruntersuchungen möglich.
Das Bakterium wird von Zikaden übertragen
Das Bakterium wird vor allem durch Insekten übertragen, die Pflanzensaft aus den wasserleitenden Gefäßen von infizierten Pflanzen aufnehmen. Dazu ge­hören verschiedene Zikadenarten. Durch eine infizierte Zikade kann das Bakterium auf weitere Wirtspflanzen übertragen werden. Auch die mechanische Bearbeitung befallener Pflanzen kann dazu beitragen, das Bakterium zu verschleppen. Durch die Verbringung infizierter Pflanzen kann das Bakterium verschleppt werden.
Bei einem Verdachtsfall
  • die Symptome der Pflanze fotografieren,
  • die Pflanze im Bestand markieren,
Foto mit Angabe der Pflan­zenart, Standort und Symptomen an die ADD senden an: Xylella@add.rlp.de.
Verdächtige Pflanzen oder Pflanzenteile sollten bis zur Abklärung nicht an andere Standorte verbracht werden. Pflanzen sollten nicht eigenmächtig allein aufgrund eines Verdachts entfernt werden.
Es wird gebeten, auch Funde zu melden, bei denen unsicher ist, ob es sich tatsächlich um Xylella fastidiosa handelt. Eine möglichst frühzeitige Meldung kann helfen, einen Befall schnell zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Pufferzone in Rheinland-­Pfalz eingerichtet
Nach Feststellung eines Befalls mit Xylella fastidiosa wird eine Befallszone von 50 m um den Fundort festgelegt. Die angrenzende Pufferzone erstreckt sich in einem Radius von 2.500 m um die Befallszone herum. Da die Funde in Luxemburg in der Nähe der Grenze festgestellt wurden, wurden in Rheinland-­Pfalz ebenfalls zwei Pufferzonen ausgewiesen.
In den Pufferzonen sind einschränkende Maßnahmen zu beachten. Für die Ausfuhr von Wirtspflanzen gilt ein generelles Verbringungsverbot aus den Pufferzonen heraus.
Hierzu wird zeitnah eine Allgemein­verfügung erlassen, die im Staatsanzeiger und auch den Amtsblättern der jeweiligen Gemeinden veröffentlich wird. ADD rlp