Mit einer Unterschriftenaktion haben insgesamt mehr als 500 Landwirte und Winzer des Kreisverbandes an Nahe und Glan sowie des Weinbauverbandes Nahe vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) gegen das Mindestlohngesetz der Bundesregierung protestiert und weniger bürokratische Regeln in der Umsetzung gefordert.
In einem an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sowie die regionale CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Lezius gerichteten Resolutionspapier fordern der Vorsitzende des Kreisverbandes Nahe und Glan, Johannes Thilman, und der Präsident des Weinbauverbandes Nahe, Dr. Thomas Höfer, dringend Nachbesserungen durch die Politik.
Sie wiesen darauf hin, dass die Einordnung der landwirtschaftlichen Betriebe unter das Arbeitnehmerentsendegesetz belastende bürokratische Aufzeichnungspflichten für alle Beschäftigten nach sich ziehe. Selbst langjährige Mitarbeiter sowie mitarbeitende Familienangehörige seien durch die Einführung des Mindestlohns den Aufzeichnungspflichten unterworfen.
Die Landwirte und Winzer fordern deshalb in dem Resolutionspapier, dass Minijobs von den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz befreit werden. Außerdem sollten Rentner vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmerentsendegesetzes ausgenommen werden.
Verlangt wird eine angemessene Berücksichtigung der Erntenotwendigkeit in Landwirtschaft und Weinbau. Es müsse möglich sein, im Rahmen einer branchenbezogenen Allgemeinverfügung den besonderen arbeitszeitlichen Härten, die es während einer Erntesituation gebe, gerecht werden zu können, heißt es dazu. Thilmann und Höfer warnten die Politik davor, alle Branchen gleich zu behandeln. Arbeitszeitspitzen seien in der Landwirtschaft und im Weinbau nun einmal systemimmanent.
In einem an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sowie die regionale CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Lezius gerichteten Resolutionspapier fordern der Vorsitzende des Kreisverbandes Nahe und Glan, Johannes Thilman, und der Präsident des Weinbauverbandes Nahe, Dr. Thomas Höfer, dringend Nachbesserungen durch die Politik.
Sie wiesen darauf hin, dass die Einordnung der landwirtschaftlichen Betriebe unter das Arbeitnehmerentsendegesetz belastende bürokratische Aufzeichnungspflichten für alle Beschäftigten nach sich ziehe. Selbst langjährige Mitarbeiter sowie mitarbeitende Familienangehörige seien durch die Einführung des Mindestlohns den Aufzeichnungspflichten unterworfen.
Die Landwirte und Winzer fordern deshalb in dem Resolutionspapier, dass Minijobs von den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz befreit werden. Außerdem sollten Rentner vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmerentsendegesetzes ausgenommen werden.
Verlangt wird eine angemessene Berücksichtigung der Erntenotwendigkeit in Landwirtschaft und Weinbau. Es müsse möglich sein, im Rahmen einer branchenbezogenen Allgemeinverfügung den besonderen arbeitszeitlichen Härten, die es während einer Erntesituation gebe, gerecht werden zu können, heißt es dazu. Thilmann und Höfer warnten die Politik davor, alle Branchen gleich zu behandeln. Arbeitszeitspitzen seien in der Landwirtschaft und im Weinbau nun einmal systemimmanent.
age