Die Begrenzung der jährlichen Neuanpflanzungsgenehmigungen auf 0,3 % der mit Reben bepflanzten Gesamtfläche wird bis zum Jahr 2026 verlängert. Das bestimmt das elfte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes, das der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen – außer der AFD verabschiedete. Außerdem wird mit der Novelle die Gültigkeit der Wiederbepflanzung von bisher drei auf sechs Jahre hochgesetzt. EU-rechtlich wäre eine Begrenzung der Neuanpflanzungen auf einen Wert von bis zu 1 % der Referenzrebfläche möglich gewesen.
Im letzten Jahr wurden bundesweit rund 290 ha neue Rebflächen von der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) genehmigt. Beantragt worden waren 1.113 ha für Neuanpflanzungen. Im Jahr 2021 hatte sich laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) die bestockte Rebfläche in Deutschland auf 103.421 ha belaufen. Zur Ernte 2022 waren es 103.391 ha. Somit dürften in diesem Jahr bis zu 310 ha Neupflanzungen erlaubt werden.
Im Kern dient die Novelle des Weingesetzes dazu, EU-rechtlichen Änderungen im nationalen Recht Rechnung zu tragen. Damit soll vor allem gewährleistet werden, dass auch künftig eine reibungslose Auszahlung von Brüsseler Fördermitteln für den Weinsektor erfolgt. Ein Antrag der AfD-Fraktion zur „Förderung von pilzwiderstandsfähigen Reben“ fand erwartungsgemäß keine Mehrheit. Dem Antrag zufolge sollten künftig sogenannte Piwi-Rebsorten über die Maßnahme Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen finanziell gefördert werden.
Union sieht Fortbestand des Weinbaus in Gefahr
Ein Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Den Fortbestand des deutschen Weinbaus schützen – Pflanzenschutzmittelreduktion und Weinbau in Deutschland zukunftssicher vereinbaren“ enthält insgesamt 23 Forderungen an die Bundesregierung. Der Antrag betrifft die weitere Ausgestaltung des EU-Verordnungsvorschlags zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) und wurde federführend in den Ernährungsausschuss überwiesen.
Statt pauschaler Verbote Artenvielfalt fördern
Die Unionsfraktion will insbesondere, dass die zielgerichtete Förderung der Artenvielfalt an die Stelle von pauschalen Verboten und Reduktionszielen tritt. Zudem sollten Maßnahmen zur Pflanzenschutzmittelreduktion nur in Kooperation mit den Winzern geplant werden, um die Zukunft des deutschen Weinbaus nicht zu gefährden, heißt es in dem Antrag. age