Neue Fördergelder für Betriebe in Sachsen

SACHSEN

Sachsen hat ein neues Programm für einzelbetriebliche Förderung aufgelegt, das bis zum Jahr 2027 laufen soll. Es stellt mehr als 70 Mio. Euro zur Verfügung, um landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen. Die Fördermaßnahme ist am 18. März an den Start gegangen.
Die Förderrichtlinie gliedert sich in zwei Teile: „Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus“ sowie „Existenzgründungen und Hofnachfolge“. Für die Investitionsförderung können Unternehmen ab sofort bis zum 31. Juli 2024 Anträge beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) über die neu eingerichtete Plattform „Internetantragstellung Förderung (IAF)“ digital einreichen.
Dieser erste Förderaufruf hat nach Angaben des Dresdner Agrarressorts ein Volumen von 28 Mio. Euro; die Förderquote beträgt bis zu 65 %. Bezuschusst werden Investitionen in Nutztierhaltung, pflanzliche Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung, außerdem die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie die Anlage von Agroforstsystemen und Kurz­umtriebsplantagen.
Zudem können Jungland­wirte bis zum 31. März Zuwendungen beantragen, um einen Hof zu übernehmen. Die Fördersumme von 70.000 Euro je begünstigtem Unternehmen wird innerhalb von maximal fünf Jahren in Raten ausgezahlt. age